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Behandlungsansatz 

Behandlungsansätze Neurologie 

  • Alltagstraining

  • Funktionelles Training

  • Förderung sozioemotionaler Fähigkeiten

  • Hilfsmittelberatung/-anpassung

  • Kognitives Training

  • Schreibtraining

  • Sensibilitätstraining

  • Umweltanpassung

  • Wohnraumberatung

Behandlungsansätze Geriatrie

  • Alltagstraining

  • Biografie-Arbeit

  • Hilfsmittelberatung

  • Kognitives Training

  • Schreibtraining

  • Training der Fein- und Grobmotorik 

  • Validation 

Behandlungsansätze Orthopädie

  • Ergonomie und Gelenkschutz

  • Funktionelles Training

  • Mobilisation

  • Narbenbehandlung

  • Ödembehandlung

  • Sensibilitätstraining

Preise

Ergotherapeutische Behandlung

Einzeltherapie 30 min                                 75€

 

Einzeltherapie 45 min                                 90€  
 

Einzeltherapie 60 min​                               105€
 

Hausbesuchspauschale                              30€

Die Einheiten sind im Anschluss an jede Therapieeinheit in bar zu bezahlen.
Die Hausbesuchspauschale wird bei jedem Hausbesuch zusätzlich zum Therapietarif verrechnet (unabhängig vom Anfahrtsweg).

 

Absageklausel:  
Falls ein Termin nicht wahrgenommen werden kann, bitte ich Sie 24 h im Vorhinein abzusagen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist, wird das volle Honorar der Einheit verrechnet. Im Ausnahmefall einer Erkrankung bringen Sie bitte zum nächsten Termin eine Krankmeldung. 

Bewilligung und Kostenrückerstattung

Bewilligung:
Ergotherapie ist derzeit bei den Sozialversicherungsträgern ÖGK und BVA bewilligungsfrei. Nach Vorlage der bezahlten Honorarnote bekommen Sie einen Teil der Kosten rückerstattet. Für SVS-Versicherte ist eine Bewilligung spätestens ab der 2. Therapieeinheit notwendig. Als KFA-Versicherte:r erhalten Sie einen Zuschuss zu den Therapiekosten.

 

Rückerstattung:
Als Wahltherapeutin habe ich keinen Vertrag mit den gesetzlichen Versicherungsträgern. Das bedeutet, dass ich direkt mit Ihnen nach jeder Therapieeinheit abrechne. Für eine Rückerstattung der Kosten reichen Sie die erhaltene Honorarnote und (bewilligte) Verordnung bei Ihrem Versicherungsträger ein.

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